nach Belieben ein Quadrat, ein Rechteck, ein Trapezium, oder wie man will; nur müssen sie ihrem Zwecke gemäß breiter als die Stufen selbst seyn. Eine Stufenreihe AC, AB bis zum Ruheplatze heißt der Arm der Treppe. Ein Arm soll nur auS 7, 9, 11 oder 15 Stufen bestehen.
§. 96.
Die Hauptstiege muß nach der Beschaf- j fenheit des Hauses und der Einwohner breit seyn. In Privat-Gebäuden muß die Stufenlange oder Stiegenbreite wenigstens 4 bis 5 Schuh seyn, damit sowol zwei Personen neben einander gehen, und sich ausweichen, als auch die Geräthschaften auf- und abgebracht werden können. In großen Gebäuden, besonders in Pallästen, ist die Stiegenbreite 7 bis 14 Schuh; die Neben - und geheimen Treppen können 3 Schuh und darunter haben.
8. 97.
Die Stufen selbst sollen so breit seyn, daß der Fuß darauf bequem sstehen kann, nämlich von 12 bis 16 Zoll. Damit der Fuß nicht so leicht stolpere, muß die äußere Stufenseite abgerundet seyn.
§-'98.
Die Stufen sollen alle von gleichem Höhe seyn. Doch aber nicht zu hoch, weil sie

