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auch dabei Symmetrie und Eurythmie beob-» achtet werden.
Aus allen dem ergeben sich folgende Grundsätze der Schönheit, aus deren Vernachlässigung nichts als Verwirrung, Zwang und Unschicklichkeit entstehen.
§>164.
Grundsätze der Schönheit.
1. Das ganze Gebäude und die Theile dessel
ben sollen nach den Gesetzenj der Symmetrie und der Eurythmie angeordnet werden.
* *
2. Die Zierathen sollen weder gehäuft, noch
so gewählet werden, daß sie sich nicht auf . ihren natürlichen Ursprung zurückführen lassen; sie sollen sich auf den Endzweck des Gebäudes beziehen, und am schicklichen Orte angebracht seyn.
3. Das Gebäude soll kein prächtigeres Anse
hen gewinnen, als es seinem Endzwecke und dem Stande der Einwohner gemäß ist.
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