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auch dabei Symmetrie und Eurythmie beob-» achtet werden.

Aus allen dem ergeben sich folgende Grundsätze der Schönheit, aus deren Ver­nachlässigung nichts als Verwirrung, Zwang und Unschicklichkeit entstehen.

§>164.

Grundsätze der Schönheit.

1. Das ganze Gebäude und die Theile dessel­

ben sollen nach den Gesetzenj der Sym­metrie und der Eurythmie angeordnet werden.

* *

2. Die Zierathen sollen weder gehäuft, noch

so gewählet werden, daß sie sich nicht auf . ihren natürlichen Ursprung zurückführen lassen; sie sollen sich auf den Endzweck des Gebäudes beziehen, und am schicklichen Orte angebracht seyn.

3. Das Gebäude soll kein prächtigeres Anse­

hen gewinnen, als es seinem Endzwecke und dem Stande der Einwohner gemäß ist.

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