die Mauern hinein zu ziehen, damit der Kämpfer nicht durch die ganze Länge des Hauses gefüget werden darf.

. §. 190.

Portale heißen die Haupteingänge der Kirchen, Palläfte und anderer ansehnlichen Gebäude, welche sich zum Theile durch ihre Größe, vorzüglich aber durch ihre Ver­zierungen vor andern Thüren unterscheiden. Sie werden meistens mit einer Säulen- eder Pfeilerordnung versehen, über die öfters ein Fronton oder ein Fensteraustritt -(Erker, Balcon) gesetzt wird. Sind bei Thoren zwar keine Säulen, doch Haupt­kennzeichen einer Ordnung vorhanden, so wird schon das Ganze und jeder Theil dar­nach abgemessen. Ein Thor ist gewöhnlich im Lichten doppelt so hoch als breit; kann aber, besonders bei schlanken Ordnungen, als bei der korinthischen und römischen, noch etwas höher, bei andern aber nach Erforderniß etwas niedriger werden.

§. 191.

Entlehnen die Fenster ihren Zierath von einer Ordnung, so theilet man die Breite des Fensters im Lichten in 12 Theile, und trägt für die Höhe bei der toskanischen 23, bei der dorischen und jonischen 24, bei der korin­thischen und römischen 25{ solcher Theile auf.