Sechstes Hauptstück.

Von der Verzierung der Gebäude.

§. 192 .

Das Gebäude kann von innen und von außen, besonders das Vorgebäude (die Haupt- sa^ade) mit Säulenordnungen gezieret werden. Auch ohne Säulenordnungen verschaffet schon die Gestalt und eine geschickte nach den Re­geln der Symmetrie und Eurythmie gemachte Anordnung und Abtheilung der wesentlichen Stücke sowol, als der willkürlichen Zierathen dem Gebäude ein Ansehen.

§. 193 .

Damit das Gebäude Aufmerksamkeit er­rege, soll es in der Erfindung neu, und auf verschiedene Art abwechselnd gezieret seyn, und das ewige Einerlei vermeiden, doch muß man sich nicht zu sehr vom Einfachen entfernen, um dem Gebäude kein verwor­renes Ansehen zu geben.

Der beste und vorzüglichste Bauzierath ist derjenige, von dessen Daseyn die Festigkeit oder die Bequemlichkeit die Ursache ist; der­gleichen sind nebst den Ordnungen und den daraus entlehnten Theilen und Gliedern zu