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ken und abzunehmen sind; sie sind aber nicht immer so dick, sondern haben nur Holzdicke, welche öfters unter einem Fuß ist. In den Wänden sind die Säulen oder Ständer mit kleinen Vierecken a a a angedeutet, welche Holzdicke haben; diese Säulen oder Ständer müssen zu beiden Seiten bei Fenster- und Thüröffnungen seyn; ingleichen wo eine Wand anfängt, und wo sie aufhört. Wenn der Raum über 4 Fuß ist, so setzet man Einen Ständer dazwischen; ist aber der Raum merklich breiter, so setzet man noch mehrere.
Zweites Hauptstüök.
Von den äußeren und inneren Aufrissen.
§. 217.
Der äußere Aufriß ist die Zeichnung nach dem äußeren Ansehen, welche die Theile in der verlangten Größe darstellet; der innere aber bezeichnet die inneren Theile, als wenn die äußere Mauer weggenommen, oder in einem Modelle abgeschnitten wäre. Der äußere Aufriß besteht aus wagrechten und aus senkrechten Linien; durch die wagrechten wird die Höhe, durch die senkrechten

