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§. 214.
_ ' Für die bestimmte Dicke der Zwischenmauern trägt man ihre halbe Dicke auf beide
__ ) Seiten der Linie des Hauptrifses auf. Die
Zimmerthüren, welche den Fenstern gleich Fig. 56. und gegenüber stehen Fig. 56., werden in ^den Zwischenmauern mit gleich laufenden i t Durchschnittslinien a c c und b d f angezeiget. Die Thürseiten werden zuweilen wie die Fenster geschmieget.
§. 215.
Die Treppen und Staffeln werden im Fig. 57. Grundrisse Fig. 57. mit gleich laufenden Linien, welche die Breite der Stufen andeuten, ausgedrücket. In A ist der Grundriß eines Kamins, in L eines Schornsteines, .in C eines Abtrittes, in D eines Ofens, in E eines Kugelgewölbes, in F eines Kreuz- gewölbes, in G eines Tonnengewölbes. Das Mehrere wird die Uebung und das Ansehen anderer Risse lehren.
§. 216..
üf Bei Grundrissen hölzerner Gebäude ver-
t\ .Fig. 58, fährt man eben so, Fig. 58. Man entwirft den Hauptriß, dann setzet man zu diesem die Dicke der Wände, welches man in Rissen zwar einen Fuß dick anleget, weil nach dem kleinen Maßstabe wenige Zolle nicht zu mer-

