der Grundschwelle; dann die Brustlehne de- Fensters u. s. f. Die Höhe der Ständer c richtet sich nach der Höhe der Stockwerke; das Uebrige kann man leicht aus dem Vorhergehenden und aus der Figur abnehmen.
§. 219.
Um den Aufriß des Daches z. B. des Neudeutschen zu machen, trage man aus dem Grundrisse Fi£. 59. beiläufig die halbe Breite des Daches aus F in D und aus D in E; die Querlinie D E wird die Firstecke geben.
Hernach zählt man aus F bis in H 4 Fuß und aus F übertrage man die Höhe des Gesimses bis in l, so wird die Linie IH die Auf- , schöblung ausmachen. Der Schornstein muß wenigstens einen Fuß von der Ecke des Firstes E entfernt seyn, beiläufig 4 Fuß über den First hinaus ragen, und um die Hälfte seiner Breite L Q unter dem Firste aus dem Dache herausstehen; sein Gesims besteht in kleineren Nissen auS wenigen Linien. Von der Lage und dem Maße der Dachfenster haben wir oben geredet.
§. 220 .
Um das Mansardische Dach zu zeichnen,
Fix. 61. zieht man über die Breite AB einen Fix. 61. Halbzirkel, welcher in 4 gleiche Theile gelheilet wird; die Sehnen AC, CD, DE,
EB, sind dann die Dachseiten; oder (Fix. 62), Fix. 62.

