der Grundschwelle; dann die Brustlehne de- Fensters u. s. f. Die Höhe der Ständer c richtet sich nach der Höhe der Stockwerke; das Uebrige kann man leicht aus dem Vorher­gehenden und aus der Figur abnehmen.

§. 219.

Um den Aufriß des Daches z. B. des Neudeutschen zu machen, trage man aus dem Grundrisse Fi£. 59. beiläufig die halbe Breite des Daches aus F in D und aus D in E; die Querlinie D E wird die Firstecke geben.

Hernach zählt man aus F bis in H 4 Fuß und aus F übertrage man die Höhe des Ge­simses bis in l, so wird die Linie IH die Auf- , schöblung ausmachen. Der Schornstein muß wenigstens einen Fuß von der Ecke des Firstes E entfernt seyn, beiläufig 4 Fuß über den First hinaus ragen, und um die Hälfte seiner Breite L Q unter dem Firste aus dem Dache herausstehen; sein Gesims besteht in klei­neren Nissen auS wenigen Linien. Von der Lage und dem Maße der Dachfenster haben wir oben geredet.

§. 220 .

Um das Mansardische Dach zu zeichnen,

Fix. 61. zieht man über die Breite AB einen Fix. 61. Halbzirkel, welcher in 4 gleiche Theile ge­lheilet wird; die Sehnen AC, CD, DE,

EB, sind dann die Dachseiten; oder (Fix. 62), Fix. 62.