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* §. 234 .
Man erkennet die Güte des Tusche-, wenn er im Bruche glatt und glänzend scheint und -leicht im Wasser zergeht; wenn er, nachdem er ist abgerieben worden, an dem Orte, welcher benetzet war, und nun trocken ist, glänzet.
§. 235 .
Zur Zeichnung der Linien soll der Tusch nicht zu dick seyn; denn wenn er zu dick ist, fließt er nicht wol, und machet ungleiche fette Linien) welche von der folgenden Farbe aufgelöset werden, und Flecken verursachen; ist er aber zu dünn, so werden die Linien kaum sichtbar. Auch die Feder selbst muß man nicht zu sehr anfüllcn.
§. 236 .
Mit dem Tusche werden nicht nur die Linien gezogen, sondern auch die Flächen angelegt, und die Schatten gegeben. Der Tusch ist sehr oft die einzige Farbe bei einem Risse. Mehr oder weniger Wasser, worin er aufgelöset wird, machet ihn lichter oder dunkler, und also fähig, alle Grade des Dunkeln auszudrücken. Man bedienet sich zum Tuschen auch anderer Farben, z. B. des Indigo, des Zinn- tz vbers, des Karmins, des Saftgrüns, de-

