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* §. 234 .

Man erkennet die Güte des Tusche-, wenn er im Bruche glatt und glänzend scheint und -leicht im Wasser zergeht; wenn er, nachdem er ist abgerieben worden, an dem Orte, welcher benetzet war, und nun trocken ist, glänzet.

§. 235 .

Zur Zeichnung der Linien soll der Tusch nicht zu dick seyn; denn wenn er zu dick ist, fließt er nicht wol, und machet ungleiche fette Linien) welche von der folgenden Farbe aufgelöset werden, und Flecken verursachen; ist er aber zu dünn, so werden die Linien kaum sichtbar. Auch die Feder selbst muß man nicht zu sehr anfüllcn.

§. 236 .

Mit dem Tusche werden nicht nur die Linien gezogen, sondern auch die Flächen an­gelegt, und die Schatten gegeben. Der Tusch ist sehr oft die einzige Farbe bei einem Risse. Mehr oder weniger Wasser, worin er aufge­löset wird, machet ihn lichter oder dunkler, und also fähig, alle Grade des Dunkeln aus­zudrücken. Man bedienet sich zum Tuschen auch anderer Farben, z. B. des Indigo, des Zinn- tz vbers, des Karmins, des Saftgrüns, de-