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Grünspans, des Nußbrauns u. s. f. Bevor man tuscht, oder die Farben gibt, müssen die Bleistift-Linien mit einer Semmel, welche weder neugebacken, noch hart seyn soll, sauber ausgerieben werden. Dann trägt man mit "einem Pinsel, welcher nicht gar zu dünn ist, und wenn er naß ist, spitzig zusammen geht,, den Tusch und die übrigen Farben auf. An dem Ende des Pinselstirls muß ein anderer, etwas größerer Pinsel für das Wasser zum Verwaschen des Tusches stecken. '

§. 237.

Der Ort, von dem das Licht einfällt, wird in Baurissen gemeiniglich zur linken Seite angenommen. Es sind dreierlei Schat­ten, der geworfene, der verlorne und der ganze Schatten, welcher eine ganze Oberfläche bedecket. Der geworfene Schat­ten wird durchaus gleich schwarz gezeichnet. Dergleichen sind die Schatten, welche die Fenstereinfassungen, die Ständer der Thurm und Fenster, die Gesimse werfen.

§. 238.

Der verlorne Schatten ist in eingeboge- mn oder ausgebogenen und in schräge ste­henden Körpern. Bei Wölbungen, als: bei Kugeln und bei den Saulenschäften, verliert sich der Schatten auf beiden Seiten; schwä-