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16.

Adoptionsvertrag.

Ich Endesunterzeichneter beurkunde durch gegenwärtige Schrift, daß ich weder Dcscendenten, noch Seitenverwandte habe, die auf meinen dereinstigen Nachlaß nähere Ansprüche begründen können, als der lebende Sohn meines vor 10 Jahren verstorbenen Bruders. Dieser Sohn war seit dem Tode seines Vaters in meinem Hause, genoß meine Erziehung und wurde auf meine Kosten in allen nöthigen Kenntnissen unterrichtet, * wofür mir derselbe stets mit wahrhaft kindlicher Liebe und völ­ligem Gehorsame erkenntlich gewesen ist.

Um ihn für dieses Betragen gegen mich zu belohnen, habe ich heute, an seinem zwanzigsten Geburtstage, folgenden reiflich erwogenen Adoptionsvertrag förmlich mit ihm abgeschlossen:

1) Ich Joseph Burkhard, 62 Jahre alt, Kaufmann in hier, nehme durch diesen Vertrag und in Kraft dessen meinen Neffen Eugen Burkhard förmlich an Kindesstatt at\ so daß er in Bezug auf mich alle die Rechte genießen soll, welche ihm zustehen würden, wenn er mein ehelicher Sohn wäre.

2) Vom heutigen Tage an soll derselbe auch als rechtmäßiger Inhaber und Eigenthümer meines Geschäftes anzusehen sein und nach seinem Belieben schalten können, indem ich von heute an zurücktrete und ihm alle Vortheile über­laste, welche daraus hervorgehen.

3) Ich Mitunterzeichneter, Eugen Burkhard, habe, in der dankbarsten Anerkennung aller seit meiner Kindheit von meinem lieben und verehrten Onkel empfangenen Wohl- thaten, unter denen ich die jetzige Annahme an Kindes- ftatt als eine der größesten betrachten muß, zu diesem Vertrage von ganzem Herzen meine völlige Einwilligung gegeben.

4) Obwohl ich das, was mein Onkel an mir gethan, ihm nie vergelten kann, so gelobe ich dennoch hiermit feierlich, die meinem nunmehrigen Vater schon von jeher bewiesene kindliche Liebe und Verehrung niemals erkalten zu lassen, vielmehr mich zu bestreben, alle Pflichten, die einem Kinde gegen seinen leiblichen Vater obliegen, freudig zu erfüllen.

3) Beide Theile haben diesen Kontrakt, dem sie nichts weiter beizufügen wissen, eigenhändig unterschrieben und be-