Dritter Lheil.

Geschäftsbriefe von Privaten gegen Behörden.

1) Wodurch unterscheiden sich die Schreiben an öffentlich« Be­hörden von den gewöhnlichen Geschäftsbriefen?

a) Nimmt man zu d»n Elstern niemals Brief- oder Postpapirr, sondern Schreibpapier in Folio nnd in manchen Staaten nach den bestehenden Gesetzen sogenanntes Stempelpapier.

b) Wird ein bedeutend größerer Rand offen gelassen und der Anfang des Schreibens ungefähr in die Mitte der Seite gesetzt.

e) Setzt man den Namen der Behörde, an die man schreibt, oben an die erste Seite und läßt dann die derselben zukom- mende Titulatur folgen.

2) Worauf ist bei den Schreiben an öffentliche Behörden bezüglich des Style» zu sehen?

a) Auf Deutlichkeit und Bestimmtheit, weil durch unbe­stimmte, zweideutige Ausdrücke zu schädlichen Mißverständ­nissen Veranlassung gegeben werden kann.

b) Ans Kürze und Vollständigkeit; darum muß'nichts übergangen werden, was nothwendtg-zur Sache gehört; da­gegen ist alles zu vermeiden, was überflüssig ist und das Schreiben unnöthigerweise verlängert.

«) Ans Ernst und Würde und Vermeidung alles Niedrigen, Spaßhaften und Vertraulichen.

8) Wie wird in den Schreiben an Behörde» geschloffen?

Der Schluß in diesen Briefen richtet sich zum Theil nach dem