102
19) Was heißen gemeiniglich Legate?
Vermächtnisse, wodurch Jemanden etwas vermacht wird, der selbst nicht Erbe ist.
2«) Wer ist zur Errichtung solcher gültigen Aufsätze befugt? Wer über sein Vermögen zu verfügen fähig und berechtigt ist; also wer daS volljährige Alter erreicht hat, nicht wahn- vnd blödsinnig ist und auch nicht unter Vormundschaft steht.
21) WaS darf teftirt werden?
Alles Vermögen, das man besitzt, immerhin aber mit Berücksichtigung derjenigen gesetzlichen Vorschriften, welche in jedem Lande darüber gültig sind. Die Testamente müssen in der Regel gerichtlich gefertigt werden. Gültig sind indessen auch außerordent- liche Verordnungen wegen des Begräbnisses oder andere, das Vermögen nicht beschlagende Punkte; ebenso Legate und Codicille. welche innert den Schranken des Gesetzes errichtet werden u. s. w. Dergleichen außergerichtliche Verfügungen müssen jedoch vom Erblasser eigenhändig geschrieben oder doch mit eigener Handschrift unterzeichnet sein. Jeder, der ein Testament gemacht hat, kann dasselbe widerrufen. Zum Widerrufe ist die eigenhändige Erklärung veS Testators erforderlich.
22) Welch« Regeln muffen bezüglich der Form der Testamente beobachtet werden?
!») Es muß die Benennung des oder der Erben mit einer solchen Deutlichkeit geschehen, daß kein Zweifel übrig bleibt, wer darunter zu verstehen sei.
k) Der Antheil, der unter mehrern Erben einem Jeden beschie- den wird, muß ebenfalls deutlich und bestimmt angegeben und darauf gesehen werden, daß das Testament keine Streitigkeiten Hervorrufe. Doch ist der Testator an keine bestimmte Form gebunden, und kann seine Ausdrücke nach Belieben wählen.
c) Der Testator muß nicht versäumen, jedes Blatt des Testamentes mit der laufenden Nummer zu versehen und sich am Schluß mit Vor- und Zunamen eigenhändig zu unterzeichnen und neben der Unterschrift sein Familiensiegel beizufügen.

