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sagt man: der Wechsel ist protestirt, der Wechsel ist mit Pro- test zurückgegangcn. Unter Wechselprotest versteht man also eine über die verweigerte Annahme oder Zahlung eines Wechsels von einer Gertchtspcrson in der Absicht ausgestellte Urkunde, die Rechte und Ansprüche der dabet Bctheiligten zu wahren.
37) Was muß «in Protest enthalten d
a) Den Namen des Präsentanten, so wie die Erwähnung seines Auftrages, den Wechsel zur Annahme ober Zahlung vorzuzeigen oder die sonstige Veranlassung zum Proteste; k») die genaue Abschrift des Wechsels, der Indossemente und darauf befindlichen Hülfsadressen, so wie die etwa dazu gehörigen Duplikate oder Kopien; c) das Datum oder den Ort und die Zeit der Protestation;
.t) den Namen Desjenigen, dem der Wechsel vorzuzeigen ist; 0) die Anzeigen der Ursache der verweigerten Annahme oder Zahlung.
38) Was heißt Indossament?
Wenn Derjenige, zu dessen Gunsten ein Wechsel ausgestellt ist, denselben einem Andern an Zahlung geben oder zum Inkasso anvertrauen will, schreibt er auf der Rückseite seines Wechsels der Breite nach: „Für mich an die Ordre des Herrn N. N. Werth erhalten" oder „Werth in Rechnung" mit Beifügung seiner Unterschrift und des Datums. Derjenige, welcher den Wechsel zu Gunsten eines Andern abtritt und überschreibt, heißt Indossent, die Ueberschrift Indossament und Derjenige, dem der Wechsel abgetreten wird, Indossat. — Auf diese Weise kann der Wechsel von einer Hand in die andere gehen, bis er zur Verfallzeit zur Zahlung vorgewiesen werden muß.
39) WaS find Anweisungen (Assignationen) ?
Sie sind ungefähr dasselbe, was die Wechsel; nur, daß statt ' des Wortes Wechsel, das Wort Anweisung darin gebraucht wird; zudem unterliegen sie keinem so schnellen Rechtstrieb wie die Wechsel und bedürfen bei Verweigerung der Annahme auch keines Protestes. Der Aussteller einer solchen Anweisung heißt Assignant; der, au den sie ausgestellt ist, der Assignat.

