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sowie eine goldene Nepetiruhr in ein aus Nußbaumholz gemachtes Kästchen gelegt, dasselbe mit seinem Petlschafte drei Mal versiegelt und mir zur Aufbewahrung bis nach seiner Zurückkunft von Rom übergeben habe. Ob ich nun gleich verspreche, dieses mir anvertraute Gut mit der gchörigeu Sorgfalt zu verwahren, so will ich doch nur in dem Falle zur Schadloshaltung des Deponenten verbunden sein, wenn derselbe beweisen kann, daß ich ihn durch Nachläßigkeit in Schaden gesetzt habe. - S. W.
M . .. am 10. Februar 18 . .
2 .
Depositenschein zu richterlichen Händen.
Ich Endesunterzeichneter bcscheine hiermit, daß die Herren Gebrüder P. heute die Summe von Gulden sechstausend hiesige Währung bei mir niedergelegt und dabei die Erklärung abgegeben haben: es soll dieses Depositum dem Scheid'schen Geschäftsbüreau für diejenigen Ansprachen zur Sicherheit dienen, welche dasselbe gegen sie, Gebrüder P., erhoben und gerichtlich anhängig gemacht haben, jedoch von den letzter» bestritten werden; weßhalb sie auch auf die Zurückziehung dieses Depositums für so lange verzichten, bis sie dazu die Genehmigung der kompetenten Behörden oder die Einwilligung ihres Gegners vorweisen können. — Indem ich den Enlpfang dieser Summe bescheinige, erkläre ich, das bei mir hinterlegte Geld wie mein eigenes Vermögen mit der größten Sorgfalt zu verwahren, will mich aber dabei verwahrt haben, bei allfälligem Verlust immer nur in so weit verantwortlich zu sein, als mir eigene Schuld oder unverantwortliche Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann.
I. Tsch.
G . . . den 20. Januar 18 . .
3.
M ortifikationsschein.
Ich Endesunterschriebener bescheinige hiermit für mich und meine Erben, daß mir Herr N. das ihm am 16. Juli ver- wichenen Jahres geliehene Kapital von achthundert Gulden nebst den Zinsen heute richtig bezahlt hat ujid ich daher schuldig wäre, ihm die damals zu meinen Gunsten ausgefertigte Schuldverschreibung auszuliefern. — Da dieselbe inzwischen verloren gegangen, so verpflichte ich mich hierdurch gegen den Herrn N., diese seine erwähnte Schuldverschreibung, wenn sie sich künftig

