236

neuen Kirchenbau fammt Thurm. Die Kirche, der Chor nicht eingerechnet, erhält eine Länge von 132 Fuß, auf 70 Fuß Breite, der Thurm eine Höhe von 123 Fuß ohne das Dach.

Vorläufige Bestimmungen sind: Daß dem Unternehmer dieser Baute alles benöthigte Holz, alle Mauer- und Hausteine, Kalk, Sand und Ziegel von der Gemeinde frei zur Hand ge­stellt werden, daß von Seite des Unternehmers eine Realkau- tion von 6000fl. und eine genügendePersonalkaution von 4000 fl. total 10,000 fl. als Garantie solider Arbeit von Abschluß des Akkordes an bis 6 Jahre nach der Vollendung der Kirche ge­fordert werde. Der Thurmbau soll noch im Laufe dieses Jahres begonnen und sämmtliche Baute im Jahr 1846 vollendet sein.

Hierauf reflektirende Baumeister sind eingeladen, von den Plänen, Bau- und Akkordbedingnissen bei dem Präsidenten des Verwaltungsrathes, Herrn Abraham Raschle, Einsicht zu neh­men und ihre Angebote bis den 1. Juni l. I. versiegelt und mit der Aufschrift »Kirch enbau-Sub Mission " franko an denselben einzureichen.

Wattwyl den 8. Mai 1844.

Aus Auftrag:

Die Kanzlei des Verwaltungsrathes.

22 .

Anzeige.

Künftigen Mittwoch, als am Ncujährstage, ist gute Tanz­musik im Storchen in Bulach.

23.

Aufforderung.

Behufs Liquidation unseres Geschäftes, fordern wir hierrnit alle Diejenigen, welche irgend ein Forderungsrecht an uns zu haben glauben, auf, uns ihre Ansprachen binnen 4 Wochen ä dato spezifizirt einzureichen. Nach Verfluß dieser Zeit wer­den wir jede weitere Eingabe von der Hand weisen.

Wallenstadt den 5. Mai 1825. Gebrüder Huber.

24.

Heilanstalt für Flechtenkranke.

Der Unterzeichnete beehrt sich, an hartnäckigen Flechten lei­denden Kranken die Benutzung seiner Anstalt in hier ergebenst zu empfehlen. Jede wünschbare Auskunft wird er auf srankirte Anfragen gerne ertheilen. I. Schrämli, Med. Dr.

Zürich deri 18. August 1846.