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güllsügung oder eine Erlassung erzweckt werden, welche anzusprechen der Bittsteller kein Recht hat, somit die nachgesuchte Bewilligung oder Rückweisung bloS vom willkürlichen Gutfinden der Behörden gewärtigen muß.

8) Welche» find die wesentlichsten Thrile dieser Art Schreiben?

a) Der Eingang,

b) das eigentliche Gesuch, e) die Begründung und 6) der Schluß.

Im Eingänge wird kurz erwähnt, was das Gesuch veran­laßt hat. DaS Gesuch wird ebenfalls kurz au-gedrückt und da­mit es deutlicher in die Augen fällt, wird es gewöhnlich unter­strichen. Die Begründung des Gesuches enthält theils Beru­fung auf Zeugnisse, die in diesem Falle der Bittschrift in beglau­bigten Abschriften oder in Originalien beigelegt werden müssen, oder Berufung auf ähnliche Fälle, auf frühere Versprechungen. Der Schluß wiederholt kurz das ausgesprochene Gesuch uud gibt die Verstcherung, daß der Bittsteller die Gewährung desselben an­erkennen werde.

1 .

Petition (Adresse) an die hohe eidgenössische Tag­satzung.

Ew. Ercellenz.

Hochgeachter Herr Präsident!

Hochgeachte, hochgeehrte Herren!

Um die Einheit und Eristenz des Vaterlandes besorgt, wenden sich die Unterzeichneten Bürger und Einwohner des Kantons Glarus an die oberste eidgenössische Bundesbehörde.

Ein fremder Feind ist in die Eidgenossenschaft gedrungen und hat sich die politische und konfessionelle Auflösung des Va­terlandes zur Aufgabe gemacht. Er errichtet sich eine Zwing­burg nach der andern und ein Kanton fällt nach dem andern seiner Herrschaft heim. Ueberall macht er seinen verderblichen Einfluß auf Kultur, Verkehr, Moral und Politik der Nation geltend. Die Erneuerung des goldenen Bundes einiger katho­lischen Stände, die blutigen Ereignisse am Trient und in Lu­zern, die täglich sich mehrenden Störungen der Toleranz jeder

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