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güllsügung oder eine Erlassung erzweckt werden, welche anzusprechen der Bittsteller kein Recht hat, somit die nachgesuchte Bewilligung oder Rückweisung bloS vom willkürlichen Gutfinden der Behörden gewärtigen muß.
8) Welche» find die wesentlichsten Thrile dieser Art Schreiben?
a) Der Eingang,
b) das eigentliche Gesuch, e) die Begründung und 6) der Schluß.
Im Eingänge wird kurz erwähnt, was das Gesuch veranlaßt hat. DaS Gesuch wird ebenfalls kurz au-gedrückt und damit es deutlicher in die Augen fällt, wird es gewöhnlich unterstrichen. Die Begründung des Gesuches enthält theils Berufung auf Zeugnisse, die in diesem Falle der Bittschrift in beglaubigten Abschriften oder in Originalien beigelegt werden müssen, oder Berufung auf ähnliche Fälle, auf frühere Versprechungen. Der Schluß wiederholt kurz das ausgesprochene Gesuch uud gibt die Verstcherung, daß der Bittsteller die Gewährung desselben anerkennen werde.
1 .
Petition (Adresse) an die hohe eidgenössische Tagsatzung.
Ew. Ercellenz.
Hochgeachter Herr Präsident!
Hochgeachte, hochgeehrte Herren!
Um die Einheit und Eristenz des Vaterlandes besorgt, wenden sich die Unterzeichneten Bürger und Einwohner des Kantons Glarus an die oberste eidgenössische Bundesbehörde.
Ein fremder Feind ist in die Eidgenossenschaft gedrungen und hat sich die politische und konfessionelle Auflösung des Vaterlandes zur Aufgabe gemacht. Er errichtet sich eine Zwingburg nach der andern und ein Kanton fällt nach dem andern seiner Herrschaft heim. Ueberall macht er seinen verderblichen Einfluß auf Kultur, Verkehr, Moral und Politik der Nation geltend. Die Erneuerung des goldenen Bundes einiger katholischen Stände, die blutigen Ereignisse am Trient und in Luzern, die täglich sich mehrenden Störungen der Toleranz jeder
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