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4.

Begnadig un gs ge such.

Tit.!

Der Unterzeichnete hat sich der Einleitung und Theilnahme am Freischaarenzuge vom 31. März letzthin schuldig gemacht. Diese Schuld soll er nun laut Urtheil des Obergerichtes vom 17. laufenden MonatS mit dem Köstlichsten, was er besitzt, mit dem Leben, büßen. Durch den Tod wird aber nicht blos der Unterzeichnete für seine Schuld bestraft, es wird dadurch vielmehr seine unschuldige Familie hart gebüßt, indem sie ohne seinen Beistand gar bald in Roth und Mangel gerathen wird und früher oder später der Gemeinde zur Last fallen dürfte. Bei Hochderselben steht nun, das Prärogativ an die Stelle des Rechts, Milde und Gnade treten zu lassen. Es richtet daher der Unterzeichnete, vorzüglich im Hinblicke auf die Un­schuld der Seinigen, das ehrerbietige Gesuch um Begnadigung an Sie. Die Todesstrafe hat offenbar den Zweck, den Kan­ton Luzern für alle Zukunft vor dem Unterzeichneten sicher zu stellen. Diesen Zweck, hochgeachtete Herren! werden Sie ebenso gut erreichen, ohne daß Unschuldige darunter leiden, wenn Sie die Todesstrafe in Verbannung umwandeln würden. Sollten Hochdieselben finden, daß die Ruhe des Kantons seine Ent­fernung erheischt, so ist der Unterzeichnete bereitwillig, die Eid­genossenschaft, oder wenn es durchaus nothwendig sein sollte, den europäischen Kontinent zu verlassen, mit der Zusicherung, ohne Hochdero Bewilligung nicht mehr zurückzukehren. Es hofft nämlich der Unterzeichnete, auch außerhalb des schweize­rischen Vaterlandes in der Verbannung durch seine ärztlichen Kenntnisse nicht nur seine schuldlose Familie zu erhalten und zu erziehen, sondern auch den weitern Kreisen der leidenden Menschheit nützlich zu sein. Der Unterzeichnete will Hochdiesel­ben mit ferneren Gründen für seine Bitte nicht behelligen. Sie haben Mitglieder in Ihrer Mitte, die als Richter ihn beurtheilten und Sie über alle Verhältnisse, die mildernden, wie die erschwerenden, unterrichten können. Genehmigen Hoch­dieselben die Ausdrücke der vollkommensten Hochachtung, womit die Ehre hat, sich zu unterzeichnen Luzern den 18. Mai 1845.

Dero Bereitwilliger:

3. R. Steiger.