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den ausgeführt werde. Zugleich sprachen wir den Wunsch aus, daß die Zögerung, welche durch verschiedene Umstände bisher in dieser Angelegenheit eintrat, nun dadurch ersetzt werde, daß die Arbeiten rasch an Hand genommen werden.
Es wurden dann noch weitere Verhandlungen mit der Regierung von Uri gepflogen und wir wollen hoffen, daß es am Ende gelingen werde, die Schwierigkeiten zu überwinden, die diesem Werke entgegenstehen, um an die Ausführung desselben zu schreiten. Allerdings scheint durch Errichtung von Spornen zur Schirmung angefressener Borde Manches geschehen zu sein, daß aber eine durchgreifende Korrektion als dringendes Bedürf- niß sich herausstellt, wird wohl auch nach den neuesten Erscheinungen nicht bezweifelt werden.
Aus dem Kanton Tessin berichtet uns die Regierung mit Schreiben vom 27. Februar d. I., daß die Arbeiten, für welche im verflossenen Jahre Geld angewiesen wurde, noch nicht vorgenommen worden seien. Zugleich wurde uns die Einsendung eines vollständigen Berichtes auf die zweite Hälfte des Monats April angekündigt, der indeß bis jetzt noch nicht eingetroffen ist.
Im Kanton Wallis sind bei Raters Arbeiten ausgeführt worden, wovon jedoch, nach einem Schreiben der Regierung von Wallis vom 13. März, noch der letzte Viertheil aus Mangel an den nöthigen Fonds zur Ausführung übrig blieb.
Rach der letzten Rechnung sind die Guthaben der waffer- beschädigten Kantone mit Ende 1845 folgende:
Uri 41,270 Frk. 7 Btz. — Rp.
Tessin . . . 50,917 - — - — -
Wallis . . . 8,432 - 8 - 8 -
Summe 100,620 Frk. 5 Btz. 8 Rp.
Wir schließen diesen Bericht mit dem Wunsche, daß es uns vergönnt sein möchte, Ihnen das nächste Mal erfreuliche Resultate zu melden, und versichern Sie zugleich unserer vollkommenen Hochachtung. I. I. Heß, Alt-Bürgermeister.
Usteri, Sekretär.
7.
An das Verhöramt, wegen Haftmachung herumziehenden Gesindels.
Hochgeachter Herr Verhörrichter!
Vor einer Stunde wurde mir von dem Ihnen bekannten Gottlieb

