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Herren Gesandten zu Händen der hohen Tagsatzung in Bezug auf eben jenen Artikel 2 verlesen und beleuchtet wurde, ward nach gepflogener angelegentlicher Berathung beschlossen:
1) Es werden, gestützt auf den feierlich ausgesprochenen Grundsatz der Volksgemeinde vom 25. August, die Zunft-^ ausschüsse darauf bestehen, sich ohne anders der jetzigen Regierung von Basel nicht zu unterwerfen; fie fühlen sich hingegen ebenso heilig verpflichtet, fernerhin bis auf den Erfolg wirklicher Garantie für die Erfüllung der urkundlichen Rechte der Landschaft die Leitung der Geschäfte auf bisherigem Fuße, als Stellvertreter der Zünfte, zu führen und durch die einstweilige engere Verwaltungskommission vollziehen zu lassen.
2) Wird der Entwurf des vorgelesenen Antwortschreibens auf die von der hohen Tagsatzungsgesandtschaft mitge- theilten Tagsatzungsbeschlüsse vom 31. August genehmigt und soll derselbe sogleich ins Reine geschrieben, von sämmtlichen anwesenden Zunftabgeordneten eigenhändig unterschrieben und dieses Aktenstück den Herren Tagsatzungsgesandten zu Händen der hohen Tagsatzung (Bundesbehörde) nebst einem Begleitschreiben der Kommission ein- gesandt, zugleich auch in hinlänglicher Anzahl gedruckt und in alle Gauen der Schweiz versandt werden.
Im Namen der Kanzlei der Verwaltungsbehörde:
8i§. Dr. Hug, Sekretär.
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Protokoll der helvetischen Gesellschaft.
Schinznach den 9. Mai 1833.
Der dießjährige Vorsteher, Herr Pfarrer Bornhauser, rröffnete die Versammlung in einer höchst ergreifenden Rede, worin er theils seine Ideen über eine eidgenössische Verfassung mit der größten Freimüthigkeit aussprach, theils die Sache der Polen, welche in der Schweiz ein Asyl suchen, mit der lebhaftesten Wärme empfahl. An diese Rede schloß sich der dießjährige Berichterstatter, Herr vr. Trorler, in freiem Vortrage an und wählte sich im Aufträge der Kommission, da aus Mangel an Berichten dieses Jahr als ein Mißwachs anzusehen sei, den Gegenstand seines beredten Vorgängers, über die.Auf- nahme und Unterstützung der nach der Schweiz geflüchteten

