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öfters eine Ausnahme gemacht und diese bloß Geehrte ge­heißen. Es mag indessen dem Charakter höher stehender Be­amteter nichts benommen sein, wenn man ebenfalls die Anrede Hochgeehrter (Hochgeehrte) braucht. So schreibt man z. B. an einen Statthalter (Regierungsstatthalter, Bezirksamtmann, Bezirksammann u. s. w.):

a) Hochgeehrter Herr Statthalter!

b) Sie (Ihnen, auch Wohldieselben)!

c) Genehmigen Sie die Versicherung meiner hohen Achtung.

d) An den Hochgeehrten Herrn Statthalter N. N. in N.!

63) An ein Bezirksgericht:

а) Hochgeehrter Herr Präsident, Hochgeehrte Herren! d) Wohldieselben (auch einfach Sie, Ihnen)!

б) Ich versichere Sie, Hochgeehrte Herren, meiner vorzüg­lichen Hochachtung.

d) An das Wohllöbliche Bezirksgericht N.!

oder:

a) Herr Präsident, Hochgeachtete Herren!

b) Sie (Ihnen)!

c) Genehmigen Sie die Versicherung u. s. w.

d) An das Löbliche Bezirksgericht N. in N.!

Auf gleiche Weise werden andere Behörden und niedere Gerichte titulirt.

64) An einen Gemeindammann! a) Hochgeehrter Herr Gemeindammann! d) Sie (Ihnen)! o) Genehmigen Sie u. s. w. d) Herrn Gemeindammann N. N. in N.!

65) An einen Gemeindrath: a) Herr Präsident, Geehrte (oder auch Hochgeehrte) Herren! d) Sie (Ihnen)!

c) Ich versichere Sie meiner wahren Achtung.

d) An den Löbl. Gemeindrath N.!

66) An einen Antistes: a) Hochwürdiger Herr Antistes! d) Hochwürden!

c) Ganz ergebener.

d) Sr. Hochwürden, Herrn Antistes N. in N.!