§. 3i.
Von dem also bereiteten Branntewein ' giebt man jetzt 52 Maaß in ein reines, am besten schon früherhin zum Lagern des Rumm's gebrauchtes, Faß, setzt diesem 1.3 Maaß eines guten Mallaga's und 52 Loth Glanzruß-Tinctur, und von der Zuckcr- Tinctur so viel hinzu, als zu der Färbung nöthig ist, verschließt nun den Spund, läßt die Mischung einige Zeit liegen, und man wird einen dem wahren Rumm im Wesentlichen nichts nachgebenden Rumm besitzen.
§. 52 .
Eine andere eben so leichte und minder kostspielige Methode ist diese: Man setze zu Z Maaß eines etwas stärkeren Brannteweins 4 Loth von der Glanzruß-Tinctur; gieße zu dieser Mischung 2-§ Maaß Wasser, in welchem 3 Loch braun gebranntes Zucker gelöset, und welches durch Eyweiß geklärt ist, und so viel von der Zucker-Tinctur, als -zur Färbung nöthig ist; der erhaltene künstliche Rumm wird dem vorigen nichts an Güte und Schmackhaftigkeit nachgeben.
§. 35.
Bei der Fabrikatur des künstlichen Rumm's genießt man noch des Vortheils, daß man auch Runkelrüben-Branntewein zu dessen Darstellung anwenden kann, und meine Erfahrungen haben mich

