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I. A b t h e i l u n g.

Von den Gewerben überhaupt.

I. Abschnitt.

VondenradicirtenGewerben.

a) Erklärung radicirter Gewerbe, §. 1 bis incl. 8. «

b) Von der Trennung und Transferirung radicirter Gewerbe, §. 9 bis incl. 12.

c) Von der Verminderung radicirter Gewerbe, und den Mit­teln, dieselbe zu erzielen, §. 13 bis incl. 18.

II. Abschnitt.

Von den verkäuflichen Gewerben, a) Erklärung verkäuflicher Gewerbe, h. 19 bis incl. 24.

K) Von der Verminderung der verkäuflichen Gewerbe und den Mitteln, dieselbe zu erzielen, h. 25 bis incl. 32.

III. Abschnitt.

Von den persönlichen Gewerben, §. 33 bis incl. 35.

' IV. Abschnitt.

Von den Polizey-Gewerben, §. 36 bis incl. 40.

V. Abschnitt.

Bon den Vorschriften in Beziehung aufdie Hand­habung der Tax-Vorschriften bey den einer Satzung unterliegenden Polizey-Gewerbsgenossen. a) Von der Aufsicht über die Polizey-Gewerbsgenossen, deren Feilschasten einer Taxe unterliegen, h. 41 bis incl. 44. dl Von dem Verfahren gegen Uebertreter der Taxe, tz. 45 bis incl. 47.

VI. Abschnitt.

Von den Eommerzial-Gewerben, §. 48 und 49.

' VII. Abschnitt.

Von den in Gewerbsangelegenheiten überhaupt v ein tretenden Behörden,

a) Ortsobrigkeiten, tz. 50, 51.

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