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67 Zum Meſſen des Bedarfs hiernach und nach Maasgabe der Stärke der Menagemannſchaft, muß in der Küche ein Stäbchen vorhanden ſeyn, an welchem mittelſt Kerhen bemerkt iſt, wie voll der Keſſel für jede Anzahl Leute ſeyn müſſe, die darin Menage haben können. Hiernach beſtimmt der Unteroffizier der Küchengufſicht und giebt an, wie weit die Keſſel an und aufgefüllt werden müſſen, um die richtige Speiſemenge für die Menggetheilnehmer des Tages zu erhalten.

S. 129.

Der Unteroffizier der Kuchengufſicht und die Köche ſind dafür verantwortlich, daß in der Küche und im Küchenhof die größte Reinlichkeit Statt finde, daß nicht mehr Holz verbrennt werde als

nöthig iſt, und daß in der Regel das Frühſtück

vom erſten April bis letzten September um ſechs, in den übrigen Monaten aber um ſieben Uhr Morgens, und das Eſſen für die dienſtfreie Mannſchaft, Morgens um drei viertel auf eilf, und für die Köche, die im Dienſt ſtehende Mann­ſchaft, wie auch Arreſtanten, um halb ein Uhr völlig genießbar und zubereitet ſey, und daß überhaupt alles nach Vorſchrift gut beſorgt werde, zu welchem Zweck denn auch in der Küche die Küchenordnung aufzuhängen und den Köchen jeden

Tag nach Uebernahme des Dienſtes bekannt zu

machen iſt.

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