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nicht auf den Erdboden aufgeleget, noch darf Schutt gegen dieselben geschüttet; sondern es muß vorher eine Mauer K einige Fuß hoch, und wenigstens 1^ Fuß stark gemauert werden. Auf diese Mauer werden die Grundschwellen geleget, welche innerlich und äußerlich einen Zoll stärker seyn müssen als die darauf stehenden Säulen. In dem obern Stocke müssen die Schwellen auf das Gebälk aufgekämmet, und diese Unterschiede müssen bei den auf einander stoßenden Schwellen unter einander verbunden werden.
Auf die Schwellen werden die Säulen oder Ständer L senkrecht aufgestellet, welche die Blattftücke N tragen. Die Säulen müssen, unten in der Schwelle und oben in den Blattstücken starke Zapfen haben. Die Länge und Stärke der Zapfen muß der Stärke der Säulen gemäß seyn, so daß, wenn die Säule 12 Fuß hoch und 11 Zoll stark ist, der Zapfen 5| Zoll lang und 4 Zoll stark wird; ist die Säule 11 Fuß hoch und 9 Zoll stark, so wird der Zapfen 5 Zoll lang und 3| Zoll stark u. s. f. DK Stärke der Säule richtet sich nach der Höhe des Stockwerkes. +-

