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Fünftes Hauptstüek.
Von den Böden, Decken und den Gewölben.
8 . 57 .
Die Böden der Zimmer bekleidet man mit paarweise zusammen geleimten Bretern (Fußtafeln), und zwar von Tannenholze, weil solche gerader bleiben als Breter von andern Bäumen. Die Säle und Vorsäle aber, in welchen man die Unbequemlichkeiten weniger achtet, werden mit Steinen oder Ziegeln gepflastert, und mit Kehlheimer-Platten belegt. Man bedient sich auch der Tafeln von verschränktem Holze (Parquett-Tafeln).
§. 58.
Die Decken der Gemächer bestehen aus Balken, welche auf die einander gegenüber stehenden Mauern gelegt werden. Die Balken liegen entweder 1, 2, 4 Schuh weit auseinander oder ganz an einander; im letzten Falle werden sie durch Zapfen vereiniget, das ist, zusammen gedüppelt (daher Düppeloder Döbelböden), damit sich kein einziger Balken senken könne. Wenn das Geschoß breit ist, z. B. 40 oder 50 Schuh, so muß die Decke

