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Fünftes Hauptstüek.

Von den Böden, Decken und den Ge­wölben.

8 . 57 .

Die Böden der Zimmer bekleidet man mit paarweise zusammen geleimten Bretern (Fuß­tafeln), und zwar von Tannenholze, weil solche gerader bleiben als Breter von andern Bäu­men. Die Säle und Vorsäle aber, in welchen man die Unbequemlichkeiten weniger achtet, werden mit Steinen oder Ziegeln gepflastert, und mit Kehlheimer-Platten belegt. Man be­dient sich auch der Tafeln von verschränktem Holze (Parquett-Tafeln).

§. 58.

Die Decken der Gemächer bestehen aus Balken, welche auf die einander gegenüber stehenden Mauern gelegt werden. Die Bal­ken liegen entweder 1, 2, 4 Schuh weit aus­einander oder ganz an einander; im letzten Falle werden sie durch Zapfen vereiniget, das ist, zusammen gedüppelt (daher Düppel­oder Döbelböden), damit sich kein einziger Bal­ken senken könne. Wenn das Geschoß breit ist, z. B. 40 oder 50 Schuh, so muß die Decke