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8 . 122 .
Die Höfe verschaffen den inneren Theilen des Gebäudes reichliches Licht, den Wagen eine bequeme Einfahrt,' genügsamen Raum zum Umkehren und andere Bequemlichkeiten mehr. Sind zwei Höfe in einem Gebäude, so soll einer für die Küche und die dazu gehörigen Sachen wegen der Unbequemlichkeit des üblen Küchengeruches und des immerwährenden Getöses bestimmt werden. Sind drei Höfe da, so werde einer für die Wohnung, der andere für die Küche, der dritte für die Stallungen und andere Behältnisse angewendet. Der Hof muß gegen das Hauptthor etwas abhängig seyn, damit das Wasser ablaufen könne; auch die Aussicht in den Hof wird dadurch schöner. *
§. 123 .
Die Reihe der Zimmer in eben derselben Fläche wird ein Stock, Stockwerk oder Geschoß genannt. Ist es nur so hoch, daß ein großer Mensch durchgehen kann, so ist es ein Halbgeschoß (Mezzanine). Die Reihe der Gemächer zu ebener Erde heißs der Unterstock. Die zweite Reihe ist der erste Stock, und wird, weil er der vornehmste ist, das Prachtgeschoß genannt. Wenn das Geschoß zu hoch ist, lassen sich die Zimmer im Winter schwer Heizen; ist eS zu niedrig,

