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in zwei gleichlautende Exemplare ausgeferligt und von beiden Kontrahenten unterschrieben und besiegelt worden.
Wyl den 24. Juli 1846.
Johann Hämmerli.
Otto Liederlich.
14.
Schenkungsvertrag.
Zwischen dem Kaufmann G. Sch. und seinem Diener Jakob Ehrlich ist folgender Schenkungsvertrag abgeschlossen worden:
1) Ich G. Schönenberger, erkläre anmit, daß ich meinem vieljährigen Bedienten aus eigenem Antrieb und ohne Jemandes Ueberredung hiermit und kraft dieses Briefes mein mir eigenthümliches, seit einiger Zeit vom Bedienten I. E. bewohntes Haus, sowie es gegenwärtig steht, mit Allem, was in dem Gebäude niet- und nagelfest ist, schenke, und das Eigenthum des Hauses ihm unentgeldlich überlasse, auch darin willige, daß gedachter Bedienter dieses ihm geschenkte Grundstück für sich und seine Erben auf ewige Zeiten zum freien und wahren Eigenthum im Besitz behalte und in diesem Eigenthum gegen Jedermann geschützt werde.
2) Die von mir gemachte Schenkung soll als einefreiwil- lige, aber belohnende Schenkung angesehen werden für die vieljährkgen Dienste, die der betreffende Schenknehmer mir stetsfort auf höchst uneigennützige Weise erwiesen hat. Zudem erkläre ich anmit auf das Bestimmteste: daß die gemachte Schenkung mich nicht außer Stand setzt, den Pflichten gegen die Meinigen ein Genüge zu leisten, und ebenso wenig zum Nachtheil und zur Verkürzung der Rechte eines Dritten gereicht.
3) Ich bewillige und verlange hiermit ausdrücklich, daß auf Grund dieses Schenkungsvertrages mein Besitztitel im Hypothekenbuche gelöscht und auf den Schenknehmer und Bedienten I. E. umgeschrieben und eingetragen werde.
4 ) Ich, der Bediente I. E., nehme das mir vom Kaufmann G. Schönenberger gemachte Geschenk dankbar an und bitte dabei in allen angeführten Punkten geschützt zu werden.
Vorstehender Schenkungsvertrag ist von den beiden Kon-

