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а) der Zwcck'der Aktienverbindung;
l>) das Gesammtkapital;
c) die Anzahl der Aktien und also den Werth einer jeden;
d) die Art der Einzahlung oder vielmehr die Termine der Einzahlung ;
c) die Dauer der Aktienverbindung;
k) die Art der Ausbezahlung der jährlichen Dividende;
б) die übrigen speziellen Verpflichtungen oder Rechte der Aktionäre u. s. w.
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Akti en-Vertrag für das eidg. Freischießen in GlaruS 1847.
Zur Aufbringung der erforderlichen Geldmittel zu dem im Jahre 1847 in Glarus abzuhaltenden Freischießen bildet sich eine Aktiengesellschaft unter folgenden Bedingungen:
8 1. Sämmtliche Schützen und Eidsgenossen sind einge- - laden, sich an dem Unternehmen durch Uebernahme von Aktien ru betheiligen.
8 2. Die Anzahl der Aktien ist vorläufig auf 1000, jede / zu 70 Schweizerfranken oder 20 Fünffrankenthaler festgesetzt, es bleibt jedoch dem Organisations-Komite freigestellt, diese Anzahl je nach Bedürfniß zu vermehren. In Einnahmen und Ausgaben wird der Brab.-Thaler zu 4 Frk., der Fünffrk.-Thlr. zu PA Frk. berechnet.
8 3. Die Uebernahme von Aktien muß zu Händen des Finanz-Komite schriftlich erklärt und zugleich franko Glarus die erste Einzahlung von 21 Frk. pr. Aktie baar eingesandt werden, wofür ein Aktienschein ausgestellt wird.
8 4. Das Finanz-Komite ist befugt, die auf jeder Aktie noch haftenden 49 Frk. von den Aktien-Inhabern ganz oder theilweise zu beliebiger Zeit zu erheben. Es soll jedoch der Einzahlungstag einen Monat früher öffentlich angezeigt werden.
8 5. Jeder Aktionär bleibt für denjenigen Betrag, den er unterzeichnet hat, verbindlich.
8 6. Sollten später geforderte Einzahlungen für eine oder mehrere Aktien nicht auf den bestimmten Tag geleistet werden, so fällt das bereits Eingezahlte der Aktien-Kaffe zu, ohne daß die betreffenden Aktien - Inhaber irgend eine Ansprache darauf machen können.

