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Die Eingangs erwähnten traurigen Thatsachen lassen auf weitere unselige Ereignisse schließen, ein Hauptschlag wird nicht ausbleiben und der kann von unberechenbaren Folgen für unsere Zukunft sein. Zugleich beehren wir uns. Ihnen hiermit un­sere Dienste anzubieten und Ihnen unsere Kräfte, sei es in oder außer dem Kanton, zur beliebigen Verfügung zu stellen.

Das Wohl oder Weh des Gesammtvaterlandes dringt in unsere Seele; diesem Gefühle ist die gegenwärtige ergebene Zu­schrift entsprungen. Wollen Sie, Tit.! dieselbe nicht unbeachtet lassen und gleichzeitig die Versicherung unserer Hochachtung und Ergebenheit genehmigen.

Der Kantonalschützenverein; in dessen Namen, der Präsident:

N. N.

Glarus den 10. Dezember 1844.

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Bittschrift.

An die löbl. Straßenbaukommisston in N.

Hochgeachteter Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Vorarbeiten des Herrn Straßeninspektors lassen ver- muthen, daß nächstens die Korrektion der Straßenstrecke von L. nach Z. begonnen werde. Mehrfache Aeußerungen verschie­dener, mit der Sache bekannter Männer deuten jedoch auf eine Ausweichung der bisherigen Straßenlinie und auf das Ein­schlagen einer Richtung hin, welche bei wirklicher Ausführung den Unterzeichneten empfindlichen Schaden verursachen müßte. Deßwegen nehmen wir die Freiheit, mit der ergebenen Bitte bei Ihnen einzukommen, die bisherige Straßenlinie nicht zu verlassen, sondern die Verbesserung auf die früher projektirtr Weise vorzunehmen.

Verübeln Sie, Tit.! uns gegenwärtige Zuschrift nicht. Der jetzige Augenblick, da noch keine definitive Schlußnahme gefaßt ist, jedoch in Bälde darüber entschieden werden soll, schien uns dazu am geeignetsten. Ueberdieß leben wir der Ueberzeugung, daß eine Verbesserung der alten Straße zur allseitigen Befrie­digung und nach dem wirklichen Bedürfniß ausaekübrt werden könnte.