14) 2» welcher Form geschehen diese Eingabe» gewöhnlich? Entweder in der Form eines Briefes oder in derjenigen

einer wirklichen Rechtsschrift; Ersterer bedient man sich nament­lich, wenn sie nur an einzelne Beamten gerichtet sind. Ihre Ab­fassung und Einkleidung geschieht übrigens ungefähr auf die gleiche Weife, wie bei den frühern Zuschriften an Behörden. ES sollen hier nur von solchen RechtSschristen Muster angeführt werden, welche von Privaten bei Behörden eingegeben werden.

15) WaS versteht man unter einem Protokoll?

Die Protokolle sind schriftliche Erzählungen einer geschehenen Handlung, einer stattgehabtcn Berathung, einer gefaßten Schluß- uahme, einer abgegebenen Erklärung oder eines vorgenommenea Verhörs.

16) Do» wem werden gewöhnlich die Protokolle ausgenommen? Bon einer im Augenblick des Vorganges anwesenden Person;

»nd in amtlichen Angelegenheiten von einem iu Eid und Pflicht stehenden Beamten.

17) Welches ist die äußere storm des Protokolls?

Es wird auf einen, in die Hälfte gefalteten Bogen geschrie­ben. Auf der rechten Hälfte oben steht Ort und Datum der Ver­handlung, auf der linken die Benennung derjenigen Personen, welche der Verhandlung beigewohnt haben. In der Regel wird nur auf die Spalte rechts geschrieben; enthält das Protokoll Fra­gen und Antworten, so stehen Erstere links und Letztere rechts auf dem Bogen. Solche Protokolle heißen Verhöre, Akten u. f. w. Soll das Protokoll Gültigkeit und beweisende Kraft haben, so muß eS von den dabei betheiltgten Personen genehmigt sein. Diese Genehmigung wird entweder durch besondere Unterschriften bezeugt oder im Allgemeinen nach Vorlesung des Protokolls ausgesprochen uud vorgemcrkt.

18) Was muß bejüglich des Inhaltes bei Abfassung des Protokolls beobachtet werden?

») Die Abfassung geschieht in der gegenwärtigen Zeit und gemeiniglich kn der dritten Person; übrigens einfach und wahr, genau und bestimmt. *

d) Es werden diejenigen Ausdrücke möglichst vermieden h welche