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den Sinn des Angegebenen entstellen könnten; daher behält man sehr oft die eigenen Ausdrücke de« Erzählenden bei. e) Es müssen keine Umstände, welche zur Sache gehören, über­gangen und alle Abkürzungen, Durchstreichungen und Ein­schaltungen so viel wie möglich vermieden werden.

1 .

Rechtsschrift in Form eines Briefes, umAnsetzung eines Vermittlungstages.

Geehrter Herr Vermittler!

Ein zwischen Herrn N., als Eigenthümer einer Wiese, und mir sich erhobener Anstand wegen einem von mir verlang­ten und von ihm verweigerten Durchfahrtsrecht, zwingt mich, zur Aufrechthaltung meiner Rechte, die richterliche Hülfe anzu­rufen.

Ich ersuche Sie demnach, hochgeachteter Herr Vermittler, mir einen Tag zu bestimmen, an dem ich nach Anleitung de- Gesetzes meinem Gegner zur Vermittlung verkünden kann. Achtungsvoll verharrt L.

2 .

Zuschrift an einen Gerichtspräsidenten, um An­setzung eines Rechtstages.

Hochgeehrter Herr!

Zn einer Streitsache zwischen mir, als Kläger, und I. B., als Beklagten, hat das löbl. Untergericht, als erste Instanz, mich mit meiner Forderung abgewiesen und meinen Gegner frei- gesprochen. Da ich mich jedoch von der Richtigkeit dieses Ur- theils bis zu dieser Stunde nicht überzeugen konnte, so habe ich Appellation erklärt und stelle nun die ergebenste Bitte an Sie, mir einen Tag zu bestimmen, um vor den Schranken Ihres hochlöbl. Gerichtes mein Recht weiter zu verfolgen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung verharrt M.

3.

Zurückweisung einer Rechtsschrift wegen Strafe. Tit.!

Unterm 20. v. M. habe ich das Unglück gehabt, beim Herausfahren aus dem Walde den mit Holz beladenen Wagen umzuwerfen. Ich erlitt dabei eine schmerzhafte Verrenkung an der rechten Hand, und einem meiner Zugochsen wurde ein Bein