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als Kostherr von Lehrer D., angezeigt habe, daß es ihm nicht mehr möglich sei, denselben durch seine Frau warten und pflegen zu lassen, weil diese dadurch an ihrer Gesund­heit selbst angegriffen werde. Er glaube, daß er in seiner Heimath bei den Seinigen am besten verpflegt würde.

Der Schulrath trug Bedenken, den verdienten Lehrer ohne seine dießfallsigen Wünsche nach Hause zu fördern, weil er be­fürchten müßte, den kranken Lehrer zu beleidigen. Daher be­schloß er: dahin zu wirken, daß Herr Gemeindrath St. sich bewegen lasse, ihn langer bei sich zu behalten; wogegen ihm versprochen wird, für die erforderliche Pflege sorgen und im Rothfalle allfällige Vorschüsse machen zu wollen.

Der Aktuar.

13.

Sitzung der Verwaltungsbehörde der Alters-, Witt- wen- und Waisenkasse den 11. Dezember 1846.

Anwesend: N. N. u. s. w.

1) Rechnungsablage durch den Herrn Verwalter. In Folge vorausgeschickter Bemerkungen sind im letzten Rechnungsjahr 4 neue Mitglieder eingetreten, dagegen 4 ausgetreten. 3 Mit­glieder sind gestorben, für welche jedoch der gesetzliche Jahres­beitrag fortbezahlt wird. Die diesjährige Rechnung stellt sich folgendermaßen:

A Eiunahmeu.

fl. ß- a.

Saldo der letzten Rechnung . 86 38 1

Eintrittsgelder. 88 -

Jahresbeiträge.2152 -

Außerordentliche Beiträge . . 294 -

Zinse.471-

Kapitalien. 1700 -

Verschiedenes .11 30 -

fl. ß- «.

4,803 18 1

8. Ausgabe».

Kapitalanleihen . . ... 4475- -

Verschiedene Unkosten . . . 31 12 1

Baarschaft in Kassa , . . 397 39 2

4,904 1 3