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4) Der Antrag für Ertheilung einer Gratifikation von 3 Louisd'or an Lehrer F., der eine Abtheilung der Fortbildungsschule übernommen habe, ohne hiezu verpflichtet zu sein, wird ebenfalls genehmigt.
5) Antrag der Schulkommission, die dem alt Lehrer T. für seine früher der Gemeinde geleisteten Dienste aus der Schulkasse verabfolgte jährliche Pension von 2 Louisd'dr künftig durch die Gemeindskasse bezahlen zu lassen. Der Vorschlag wird ebenfalls genehmigt und der Gemeindrath eingeladen, die besagte Ausgabe in Zukunft auf seine Rechnung zu nehmen.
IV. Von den Titulaturen.
1) Was versteht man unter der Titulatur eines Briefes?
Das bestimmte Festhalten der durch gewisse angenommene Ausdrücke und Formeln festgesetzten Bezeichnung der äußern Würde und gegenseitigen Verhältnisse der verschiedenen Personen, Behörden u. s. w., welche theils durch stillschweigende Uebereinkunft, theils durch ausdrückliche Vorschriften eingesührt sind. Die Titulatur ist, wie bereits in der Frage 23, Seite 6 bemerkt ist, ein wesentlicher Theil, besonders derjenigen Briefe, welche mau an Schere Personen schreibt. Die Unterlassung des Schicklichen und der üblichen Formen gilt als eine Verletzung der Höflichkeit und in manchen Fällen als absichtliche Beleidigung.
2) Welche Regeln* hat man in der Anwendung der Titnlaturen zu beobachten?
») Man halte sich an die gebräuchlichen Formen und hüte sich, willkürlich zu ^dern, zu verstärken, zu übertreiben oder zu vermindern und herabzuwürdigen.
!>) Man sei nicht kriechend oder schmeichlerisch; man anerkenne zwar die Abstufungen der bürgerlichen Stände, aber man vergesse dabei seinen eigenen Werth nicht.
c) Der Gebrauch der Titel entspreche der Sprachreinheit nnd Sprachrichtigkeit, ebenso dem Gesetz der Deutlichkeit, Bestimmtheit und Kürze.
4) Wer endlich mit den Formen des Geschäftsstyles und mit den Titeln unbekannt ist, schlage in einem Titulaturbuche darüber nach oder frage erfahrene Geschäftsleute um Rath.

