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c) An die Hochwürdige, Hochwohlgeborne Frau N. N., des Klosters zu N. Priorin, Aebtissin!
Ist fie nicht von Adel, so heißt sie Wohlgeboren.
37) An einen Abt oder Probst:
a) Hochwürdiger Herr, Hochzuverehrender Herr Probst!
d) Euer Hochwürden!
e) An den Königlichen Probst (Abt) des Stiftes N., Herrn N. Hochwürden!
Ebenso an einen Domdechant, Domprälat, Domherrn.
38) An einen General-Superintendenten:
a) Hochwürdiger Herr, Hochzuverehrender Herr General- Superintendent!
b) Euer Hochwürden!
c) An den Königlichen General-Superintendent, Herrn Neumann Hochwürden.
39) An einen Ober-Konsistorialrath:
Wie Nro. 38.
40) An einen Ober-Hofprediger:
a) Hochwürdiger Herr, HochzuvereHrender Herr Inspektor!
b) Euer Hochehrwürden!
c) An den Königlichen Ober-Hofprediger und Ober-Kon- ststorialrath, auch Ober-Schul- und Kirchenrath!
Ebenso an einen Kirchenrath.
41) An einen Kircheninspektor u. s. w.: a) Hochehrwürdkger Herr, Hochzuverehrender Herr Inspektor! 0) Euer Hochehrwürden! c) An den König!. Inspektor u. s. w.!
An Prediger, Feldprediger schreibt man Hochehrwürdige u. s. w.
42) An einen Küster:
a) Hochgeehrter Herr!
b) An den Herrn N., Küster an der St. Stephanskirche!
43) An eine Landesregierung:
a) Excellentissime, Hochwohl- und Wohlgeborne, Hochgelahrte, Gnädige und Hochgebietende Herren!
b) Eure Ercellenz, Hochwohl- und Wohlgeborne! auch zur Abwechslung: Hochdieselben, Hochderoselben, Hochdenselben!
c) Eurer Ercellenz, Hochwohl- und Wohlgebornen unter- terthänigster Diener N. N.

