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c) An die Hochwürdige, Hochwohlgeborne Frau N. N., des Klosters zu N. Priorin, Aebtissin!

Ist fie nicht von Adel, so heißt sie Wohlgeboren.

37) An einen Abt oder Probst:

a) Hochwürdiger Herr, Hochzuverehrender Herr Probst!

d) Euer Hochwürden!

e) An den Königlichen Probst (Abt) des Stiftes N., Herrn N. Hochwürden!

Ebenso an einen Domdechant, Domprälat, Domherrn.

38) An einen General-Superintendenten:

a) Hochwürdiger Herr, Hochzuverehrender Herr General- Superintendent!

b) Euer Hochwürden!

c) An den Königlichen General-Superintendent, Herrn Neu­mann Hochwürden.

39) An einen Ober-Konsistorialrath:

Wie Nro. 38.

40) An einen Ober-Hofprediger:

a) Hochwürdiger Herr, HochzuvereHrender Herr Inspektor!

b) Euer Hochehrwürden!

c) An den Königlichen Ober-Hofprediger und Ober-Kon- ststorialrath, auch Ober-Schul- und Kirchenrath!

Ebenso an einen Kirchenrath.

41) An einen Kircheninspektor u. s. w.: a) Hochehrwürdkger Herr, Hochzuverehrender Herr Inspektor! 0) Euer Hochehrwürden! c) An den König!. Inspektor u. s. w.!

An Prediger, Feldprediger schreibt man Hochehrwürdige u. s. w.

42) An einen Küster:

a) Hochgeehrter Herr!

b) An den Herrn N., Küster an der St. Stephanskirche!

43) An eine Landesregierung:

a) Excellentissime, Hochwohl- und Wohlgeborne, Hoch­gelahrte, Gnädige und Hochgebietende Herren!

b) Eure Ercellenz, Hochwohl- und Wohlgeborne! auch zur Abwechslung: Hochdieselben, Hochderoselben, Hochdenselben!

c) Eurer Ercellenz, Hochwohl- und Wohlgebornen unter- terthänigster Diener N. N.