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d) Dein Exsellentissimo, den Hochwohl - und Wohlge- bornen, Hochgelahrten, zur N. N. Landesregierung Hochverordneten Herrn Kanzler, auch Hof- und Regie- rungsräthen, meinen Gnädigen und Hochgebietenden Herren!

Auf ähnliche Weise schreibt man an ein Kammerkollegium, an eine Landesdirektion und Landschaftskafsedirektorium.

44) An ein Oberkonsistorium:

s) Excellentissime, Magnifice, Hochwohl- und Wohl­geb orne, Hochwürdige und Hochgelahrte, Gnädige und Hochgebietende Herren!

d) Eure Ercellenz, Magnificenz, Hochwohl- und Wohlge­boren und Hochwürden! oder zur Abwechslung: Hoch- dieselben, Hochderoselben, Hochdenselben!

o) Eurer Ercellenz, Magnificenz, Hochwohl- und Wohl- geboren und Hochwürden unterthänigster Diener.

d) $)em Exellentissimo, Magnifico, den Hochwohl- und

- Wohlgebornen, Hochwürdigen und Hochgelahrten zum N. N. Oberkonfistorium Hochverordneten Präsidentm und Räthen, meinen Gnädigen und Hochgebietenden Herren!

43) An ein Domkapitel:

a) Hochwürdige, Hochwohlgeborne Herren, Gnädigste und Gnädige, Höchst- und Hochgebketende Herren!

d) Eure Hochwürden und Hochwohlgeboren!

c) Eurer Hochwürden und Hochwohlgeboren unterthänigster Diener N. N.

d) Den Hochwürdigen und Hochwohlgebornen zum Dom-

- kapitel zu N. Hochverordneten Herren Abte, Prälaten und Domherren, meinen Höchst- und Hochgebietenden Herren!

46) An einen Stadtrath:

a) Wohlgeborne und Hochedelgeborne, Hochedle, insonders Hochgeehrteste Herren!

d) Eure Wohlgeboren, Hochedelgeboren und Hochedle! auch zur Abwechslung: Dieselben, Deroselben rc.!

c) Eurer Wohlgeboren, Hochedelgeboren und Hochedeln ge­horsamster Diener N. N.

d) Den Wohlgebornm, Hochedelgeborne» und den Hochedeln zum Wohllöblkchen Stadtrathe der N. N. Stadt N verordneten Herren Stadtdirektor, Bürgermeister, Wes-