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52) An eine Zunft (Gilde, Handwerk):
a) Hochedler Herr Beisitzer, Wohlerfahrne und Vielgeehrte Obermeister und Meister!
b) Eine Hochedle Zunft (Schuhmacherzunft u. s. w.)!
c) und d) ebenso, wie im Konterte; nur mit den nüthige« Abänderungen.
53) An die Tagsatzung:
a) Ercellenz! Hochwohlgeborne, Hochgeachtete Herren!
b) Euer Hochwohlgeboren!
c) Genehmigen Euer Ercellenz, Hochwohlgeborne, Hochgeachtete Herren! die Versicherung unserer (meiner) vorzüglichen Hochachtung und Ergebenheit.
d) An die Hohe eidgenössische Tagsatzung in (Bern) !
54) An den Bundespräsidenlen:
. a) Euer Ercellenz!
b) Ebenso (Hochdieselben)!
. e) Geruhen Euer Ercellenz, die Versicherung meiner (unserer) hohen Achtung zu genehmigen.
d) An Se Ercellenz, den Präsidenten der eidgenössischen Tagsatzung in Bern!
55) An den Vorort:
a) Ercellenz! Hochwohlgeborne, Hochgeachtete Herren!
b) Euer Hochwohlgeboren!
c) Genehmigen Euer Ercellenz, Hochwohlgeborne, Hochgeachtete Herren.
d) An den e^genössischen Vorort! Bürgermeister und Rath (Staatsrath) des Kantons Zürich! Schultheiß und Rath Geheimer Rath. Staatsrath) des Kantons Bern!
Wenn die eidgenössischen Stände an den Vorort schreiben, so ist die Anrede im Anfänge und im Kontert: Hochgeachtete Herren, getreue, liebe Eidgenossen! Dem obigen Titel d wird dann noch beigefügt: unsere getreue, liebe Eid- und Bundesgenossen in Zürich (Bern oder Luzern)!
56) Von dem Vorort an die Stände (Kantone):
a) Hochgeachtete Herren, getreue, liebe Eidgenossen!
b) Ebenso.
c) Wir empfehlen Euch (fammt uns) in den göttlichen Machtschutz.
d) An die Hochgeachteten Herren Bürgermeister und Rath

