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(Schultheiß und Rath, Landammann und Rath rc.) des eidgenössischen Standes N. N., unsere getreue, liebe Eid- und Bundesgenossen!

In der Korrespondenz der eidgenössischen Stände gegen den Vorort, sowie des Vorortes gegen die eidgenössischen Stände, oder Letzterer gegen einander, wird im deutschen Briefwechsel nach altschweizerischer Sitte die zweite Person der Mehrzahl: Ihr, Euch, Euer, angewandt und unter den Ständen die einfache Titulatur: Getreue, liebeEidgenoffen, beibehalten.

57) Titulatur der Gesandten und Konsuln fremder Staaten bei der Eidgenossenschaft:

Botschafter (ambassadeurs), außerordentliche Gesandte (envoyes extraordinaires) erhalten den Titel. Ercellenz!

Diplomatische Agenten mindern Ranges, nämlich Minister- residenten und Geschäftsträger, werden Hochwohlgeboren titulirt.

58) Titulatur der Kantonalbehürden:

Im Allgemeinen werden die Großen Räthe, Kleinen Räthe (Regierungsräthe rc.), sowie die obersten Gerichte (Appellations­gerichte, Obergerichte, Kantonsgerichte u. s. w.) Hochgeachtete titulirt, z. B.:

a) Hochgeachteter Herr Präsident, Hochgeachtete Herren!

b) Wie oben.

c) Genehmigen Sie die Versicherung unserer (meiner) voll­kommensten Hochachtung.

d) An den Hochgeachteten Herrn Präsidenten und Mitglieder des Großen Rathes des Kantons (Luzern)!

59.

a) Hochgeachteter Herr Bürgermeister (Schultheiß, Land­ammann u. s. w.), Hochgeachtere Herren!

d) Wie oben (auch Wohldieselben).

c) Genehmigen Wohldieselben den Ausdruck meiner (unserer) vollkommensten Hochachtung.

d) An die Hochgeachreten Herren Bürgermeister (Schultheiß, Landammann u. s. w.) und Regierungsräthe des Kan­tons Aargau!

60.

a) Hochgeachteter Herr Präsident, Hochgeachtete Herren!

b) Wie oben (auch Wohldieselben).

c) Wir (ich) verharren (verharre) mit vorzüglicher Hochachtung