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Eigenschaft vie pünktlichste Treue, Sorgfalt und Tätigkeit; die Vortheile seines Prinzipals nach Kräften zu befördern, Alles, was denselben entgegen sein könnte, verhindern zu helfen und die nöthige Verschwiegenheit in den ihm übertragenen Handelsgeschäften zu beobachten.
2) Dagegen verspricht der Kaufmann Johann Keller demselben ein Salair von st. 400 Reichswährung in vierteljährlichen Terminen zu zahlen. Dazu soll derselbe völlig freie Kost und Logis haben; auch soll der firirte Gehalt durch ein jährliches Weihnachtsgeschenk nach Maßgabe seines Wohlverhaltens und seines Geschäftseifers vermehrt werden.
3) Jakob Wälder fügt sich in die bcstehende Geschäftsordnung, wozu namentlich gehört, daß die Arbeiten im Sommer um 7 Uhr und im Winter um 8 Uhr beginnen und mit Ausnahme der Mittagsstunde bis Abends 7 Uhr dauern. Bei Häufung der Arbeiten muß sich derselbe jedoch gefallen lassen, etwas länger, im Nothfalle auch Sonntags Vormittag einige Stunden zu arbeiten.
4) Wenn Einer der beiden Kontrahenten sich veranlaßt sehen sollte, diesen Vertrag nicht länger als zwei Jahre zu halten, so ist er verbunden, solches dem Andern sechs Monate vorher anzuzeigen; geschieht dieses nicht, so wird es als stillschweigende Uebereinkunft zur fernern Haltung desselben von einem Jahre zum andern betrachtet.
5) Die Betheiligten sind mit sämmtlichen Bestimmungen dieses Vertrages völlig einverstanden, und ist derselbe in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Kontrahenten unterschrieben und jedem zugestellt worden.
Frauenfeld den 1. Juli 1846.
Johann Keller.
Jakob Wälder.
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Bauvertrag wegen einem neuen Wohnhaus.
Zwischen den Unterzeichneten ist folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1) Gebrüder Simmen, Maurermeister in hier, verpflichten sich, dem Jakob Freuler in Ennenda ein ganz neues Haus nach dem darüber ausgefertigten und von den Kontrahenten in allen Theilen genehmigten Plan auf dem

